Das Wichtigste in Kürze
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Die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt für Überschusseinspeisung bei ca. 8 Cent pro kWh.
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Sie müssen Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren und dort explizit die „EEG-Vergütung“ auswählen . Anschließend müssen Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren und Ihre Bankdaten übermitteln.
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Der Aufwand lohnt sich für Standard-Balkonkraftwerke (800 Watt) finanziell meist nicht. Der Jahresgewinn durch die Vergütung liegt oft nur bei 10–20 €.
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Echte Gewinne erzielen Sie nur durch Vermeidung der Einspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen ca. 35 Cent – das ist viermal lukrativer als die Vergütung.
Warum die Einspeisevergütung oft ein Missverständnis ist
Nachdem wir die Fakten geklärt haben, lohnt sich ein tieferer Blick. Die Energiepreise sind volatil, und ein Balkonkraftwerk ist der einfachste Einstieg in die Energiewende. Doch viele Neulinge fixieren sich zu sehr auf die Einnahmen durch den Stromverkauf.
Dieser Artikel führt Sie durch die technischen Details, den genauen Antragsprozess und zeigt Ihnen mit klaren Rechenbeispielen, warum die Strategie „Eigenverbrauch vor Einspeisung“ Ihr Konto deutlich mehr entlastet.
Wie funktioniert die Einspeisung?
Damit Sie verstehen, woher die Vergütung kommt, müssen wir kurz die Technik betrachten.
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Der Fluss: Solarmodule erzeugen Gleichstrom -> Wechselrichter wandelt in Wechselstrom (230V) -> Strom fließt in Ihr Hausnetz.
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Die Weiche: Zuerst verbrauchen Ihre Geräte (Kühlschrank, Router) diesen Strom. Nur was übrig bleibt, fließt physikalisch ins öffentliche Netz zurück. Genau für diesen „Abfall“ erhalten Sie die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung vs. Verzicht: Die Entscheidungshilfe
Sollten Sie die 8 Cent mitnehmen oder darauf verzichten? Das aktuelle „Solarpaket I“ hat die Anmeldung vereinfacht, verleitet aber oft zum Verzicht. Hier ist der direkte Vergleich, der Ihnen die Entscheidung abnimmt:
| Merkmal | Option A: Mit Einspeisevergütung | Option B: Verzicht (Unentgeltliche Abnahme) |
|---|---|---|
| Finanzieller Vorteil | + 10 bis 40 € pro Jahr (je nach Überschuss) | 0 € |
| Bürokratie | Hoch (Steuer-ID, Bankdaten) | Niedrig (Nur MaStR-Anmeldung) |
| Zählerwechsel | Zwingend (Zweirichtungszähler) | Flexibel (Rückwärtslauf oft geduldet) |
| Fazit | Lohnt sich für Idealisten & große Anlagen | Die beste Wahl für Mieter & Pragmatiker |
So beantragen Sie die Einspeisevergütung
Wenn Sie sich für die Einspeisevergütung entschieden haben, folgen Sie diesem Prozess, um Ihren Anspruch geltend zu machen:
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Netzbetreiber informieren (vor Installation):
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Stellen Sie über ein Formulareinen Antrag auf Netzanschluss bei Ihrem lokalen Netzbetreiber.
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Ihr Installateur übernimmt dies oft. Der Netzbetreiber prüft und genehmigt den Anschluss.
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Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren:
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Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur im MaStR anmelden.
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Sie erhalten einen Bestätigungsnachweis mit Anlagennummer.
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Inbetriebnahmeprotokoll erstellen lassen:
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Nach der Montage erstellt der Elektriker ein Inbetriebnahmeprotokoll.
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Unterlagen an den Netzbetreiber senden:
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Reichen Sie das MaStR-Bestätigungsschreiben und das Inbetriebnahmeprotokoll beim Netzbetreiber ein (meist online über dessen Kundenportal).
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Einspeisevertrag abschließen:
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Der Netzbetreiber erstellt daraufhin einen Einspeisevertrag, der die Vergütung regelt (monatliche Abschläge und Jahresabrechnung).
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Die wahre Goldgrube: Optimierung durch Eigenverbrauch
Wie eingangs erwähnt: Wer reich werden will, verkauft keinen Strom für 8 Cent, sondern vermeidet den Kauf für 35 Cent. Die folgende Rechnung beweist, warum die Maximierung des Eigenverbrauchs (und nicht der Einspeisevergütung) Ihr primäres Ziel sein muss.
Vergleich: 800 Watt Anlage (ca. 800 kWh Jahresertrag)
| Szenario | Eigenverbrauch (Quote) | Ersparnis (35 Ct/kWh) | Einnahmen (8 Ct/kWh) | Gesamtertrag |
|---|---|---|---|---|
| Geringer Verbrauch | 30 % (240 kWh) | 84,00 € | 44,80 € | 128,80 € |
| Hoher Verbrauch | 60 % (480 kWh) | 168,00 € | 25,60 € | 193,60 € |
| Mit Speicher | 85 % (680 kWh) | 238,00 € | 9,60 € | 247,60 € |
Analyse: Durch den Einsatz eines Speichers oder die Änderung des Verbrauchsverhaltens verdoppelt sich Ihr finanzieller Vorteil fast, während die Einnahmen aus der Einspeisevergütung fast irrelevant werden.
Möglichkeiten zur Steigerung der Gesamtrendite
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Lastmanagement: Programmieren Sie Geschirrspüler und Waschmaschine auf 12:00 Uhr mittags.
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Technologie: Investieren Sie in Balkonkraftwerke mit Speicher. Diese fangen die wertvolle Mittagsenergie auf, die Sie sonst für 8 Cent "verschleudern" würden, und stellen sie Ihnen abends zur Verfügung.

Fazit
Die Jagd nach der maximalen Balkonkraftwerk Einspeisevergütung ist oft ein Irrweg. Ja, das Geld steht Ihnen zu, und der Antrag ist machbar. Aber aus wirtschaftlicher Sicht ist die Einspeisevergütung nur ein "Trostpflaster" für ungenutzte Energie.
Unsere Empfehlung: Konzentrieren Sie sich zu 100 % auf Ihren Eigenverbrauch. Nutzen Sie smarte Steckdosen, Timer und Speicherlösungen. Betrachten Sie die Einspeisevergütung als netten Bonus, aber lassen Sie sich davon nicht in unnötige Bürokratie treiben.
📊 Die Rechenformel ist transparent und nachvollziehbar:
Einspeiseleistung × Sonnenstunden × 365 / 1000 = jährlicher Stromertrag (in kWh)
Stromertrag × Strompreis = jährliche Ersparnis in €
Anschaffungskosten / jährliche Ersparnis = Amortisationszeit in Jahren
Stromertrag × Strompreis = jährliche Ersparnis in €
Anschaffungskosten / jährliche Ersparnis = Amortisationszeit in Jahren
Häufige Fragen (FAQ)
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Muss ich die Einnahmen versteuern? Nein, für kleine Anlagen (Liebhaberei, < 30 kWp) fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, und dank Kleinunternehmerregelung auch keine Umsatzsteuer.
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Was passiert, wenn ich die Vergütung nicht beantrage? Dann fließt der Strom physikalisch trotzdem ins Netz, aber der Netzbetreiber zahlt Ihnen nichts. Das nennt man „unentgeltliche Abnahme“. Sie sparen sich dafür den Verwaltungsaufwand.
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Kann ich die Vergütung nachträglich beantragen? Ja, eine Änderung im Marktstammdatenregister ist möglich, gilt aber meist nicht rückwirkend für bereits eingespeisten Strom.



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