Viele Kund*innen stellen sich beim Kauf eines Balkonkraftwerks bis zu 7 kWp die gleiche Frage:
Kann ich die Anlage selbst installieren und registrieren, oder brauche ich dafür eine Elektrofachkraft?
Gerade bei modernen PV-Speichersystemen mit einstellbarer AC-Ausgangsleistung und integrierten Speichern ist die Antwort nicht immer ganz einfach. Ein gutes Beispiel dafür ist die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro.
Entscheidend bei dieser Frage sind vor allem vier Punkte:
  • die AC-Ausgangsleistung bzw. die maximale netzseitige Scheinleistung;
  • die gesamte PV-Modulleistung;
  • die Anschlussart;
  • ob es sich um eine reine PV-Anlage, ein Balkonkraftwerk mit Speicher oder ein System mit Anspruch auf Einspeisevergütung handelt.

1.  Welche Registrierungen sind für Balkonkraftwerke und Speichersysteme in Deutschland relevant?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Registrierung, die man nicht miteinander verwechseln sollte.
Marktstammdatenregister (MaStR) Netzbetreiber
Zuständige Stelle Bundesnetzagentur Lokaler Netzbetreiber, z. B. E.ON, Stadtwerke, Netze BW usw.
Plattform / Kontakt marktstammdatenregister.de Je nach lokalem Netzbetreiber
Art der Registrierung Bundesweit einheitliche Stammdatenregistrierung, vergleichbar mit einem „Ausweis“ für die Stromerzeugungsanlage Meldung beim lokalen Netzbetreiber, damit dieser weiß, dass eine Anlage an das Stromnetz angeschlossen wird
Bearbeitungszeit Online-Antrag, in der Regel am selben Tag abschließbar Ca. 2–4 Wochen im vereinfachten Verfahren, ca. 1–3 Monate im vollständigen Verfahren
Zweck Grundlage für staatliche Statistik, Netzplanung und Voraussetzung für die Auszahlung einer Einspeisevergütung Erhalt der Netzanschlussfreigabe bzw. Anmeldung zur legalen Einspeisung ins Stromnetz
Hinweis Für alle Stromerzeugungsanlagen und Speicher, unabhängig von der Größe Das konkrete Formular hängt vom Systemtyp ab, z. B. F.1.2, F.2, F.3 usw.

2.  Wann gilt das vereinfachte Registrierungsverfahren im MaStR?

Die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) gilt grundsätzlich für sogenannte steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke), sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– die Anlage als steckerfertiges Balkonkraftwerk betrieben wird
– die Wechselrichterleistung maximal 800 W beträgt
– die Modulleistung typischerweise bis 2.000 Wp liegt
– keine klassische Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) beantragt wird
Für die Registrierung im Marktstammdatenregister werden in der Regel folgende Angaben benötigt:
  • Installationsadresse,
  • Datum der Inbetriebnahme,
  • gesamte PV-Modulleistung,
  • Wechselrichterleistung beziehungsweise AC-Ausgangsleistung,
  • Zählernummer,
  • Angabe, ob ein Speicher vorhanden ist.
Wichtig ist jedoch:
Sobald ein Speicher integriert ist oder eine Einspeisevergütung beantragt werden soll, muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Anmeldung beim Netzbetreiber über das Formular F.1.2 erforderlich ist.

3.  Wann muss F.1.2 beim Netzbetreiber eingereicht werden?

In der neuen VDE-AR-N 4105:2026-03 gibt es für bestimmte kleine Anlagen ein vereinfachtes Anschlussverfahren über das Formular F.1.2.
Dieses Formular gilt für:
  • Kleinsterzeugungsanlagen,
  • Kleinstspeicher,
  • kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten, kurz EZSE,
sofern die Summe der maximalen netzseitigen Scheinleistung SAmax ≤ 800 VA beträgt.
Neben der MaStR-Registrierung muss in folgenden Fällen zusätzlich das Formular F.1.2 insbesondere beim lokalen Netzbetreiber eingereicht werden:
  • Wenn eine Einspeisevergütung (EEG) beantragt wird;
  • Wenn ein Stromspeicher integriert ist, z.B. bei einer DC-gekoppelten Erzeugungs- und Speichereinheit wie der Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro;
  • Wenn ein Stromspeicher nachgerüstet wird, z.B. bei einem AC-gekoppelten Speicher;
  • Bei anderen kleinen Erzeugungsanlagen wie KWK-Anlagen, Brennstoffzellen oder Windenergieanlagen.
Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle bei SAmax ≤ 800 VA:
Szenario Einspeisevergütung gewünscht? F.1.2 erforderlich? Hinweis
Reine PV-Anlage Nein Nein In der Regel nur MaStR-Registrierung
Reine PV-Anlage Ja Ja MaStR + F.1.2
PV + Speicher Unabhängig davon Ja Entscheidend ist: Sobald ein Speicher integriert ist, wird F.1.2 relevant
Nach VDE-AR-N 4105:2026-03 kann die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro als integriertes PV-Speichersystem beziehungsweise als DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheit betrachtet werden.
Sie unterscheidet sich daher von einer reinen PV-Anlage ohne Speicher. Auch wenn das gesamte System die Bedingungen für das vereinfachte Verfahren erfüllt, also die maximale netzseitige Scheinleistung SAmax ≤ 800 VA beträgt, sollte zusätzlich zur MaStR-Registrierung das Formular F.1.2 beim Netzbetreiber eingereicht werden.

⚠️Wichtig

Bei einer Wechselrichterleistung über 800 VA ist F.1.2 in der Regel nicht mehr anwendbar. Dann ist normalerweise ein vollständiger Netzanschlussprozess erforderlich, meist mit Unterstützung durch eine Elektrofachkraft.

4.  Die 800-VA-Grenze: Harte Grenze statt reiner Softwarebegrenzung

Ein häufiger Irrtum lautet:
„Wenn ich die Anlage in der App auf 800 W begrenze, gilt sie automatisch als 800W-Balkonkraftwerk.“
So einfach ist es nicht.
Entscheidend ist die maximale netzseitige Scheinleistung der Anlage. Diese muss herstellerseitig, technisch und dokumentiert auf maximal 800 VA begrenzt sein.
Netzbetreiber können in der Praxis Nachweise verlangen, zum Beispiel:
  • Typenschild mit Modellnummer und Nennausgangsleistung,
  • gültiges Einheitenzertifikat,
  • ZEREZ-ID oder vergleichbare Zertifikatsangaben,
  • Herstellerunterlagen zur jeweiligen Ausgangsleistung,
  • Übereinstimmung zwischen tatsächlichem Anschluss und registrierter Leistung.
Wenn ein Gerät technisch oder laut Zertifikat für 2.500 W ausgelegt ist und nur per Software vorübergehend auf 800 W eingestellt wird, kann dies für die vereinfachte Anmeldung problematisch sein.
Daher gilt:
Nicht nur die App-Einstellung ist entscheidend, sondern vor allem Typenschild, Zertifikat, Modellnummer und tatsächliche Anschlussart.

5.  Praxisbeispiel: Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro

Die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro ist ein Balkonkraftwerk mit Speicher und einstellbarer AC-Ausgangsleistung.
Sie eignet sich für Nutzerinnen und Nutzer, die eine einfache Plug-&-Play-Lösung suchen, bietet aber zugleich die Möglichkeit einer höheren Ausgangsleistung, sofern die entsprechenden technischen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

5.1  Modellinformationen

Auf dem Typenschild an der Unterseite der Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro sind mehrere Modellnummern angegeben.
Für den deutschen Markt sind in der Regel zwei Modellvarianten relevant:
800-W-Modell: AE1033Z1-20
2.500-W-Modell: AE1033Z1
Auch in ZEREZ und den entsprechenden Zertifikaten sind zwei Modellvarianten mit unterschiedlicher Ausgangsleistung zu finden. Bei der Registrierung sollten Kund*innen darauf achten, dass die ausgewählte Modellnummer, die Markierung auf dem Typenschild, die tatsächliche Anschlussart und die registrierte Leistung übereinstimmen.
Die folgende Abbildung zeigt die Modellhinweise aus der Bedienungsanleitung der Anker SOLIX 4 Pro:
Tabelle zur Modellidentifizierung von Solaranlagen nach Region

5.2  Installations- und Registrierungsprozess: 800 W vs. 2.500 W

⚡️Standardmäßig 800 W

⚡️Freischaltung auf 2500 W 

 
 
->Ab Werk standardmäßig auf 800 W AC-Ausgangsleistung konfiguriert
->MaStR + F.1.2 Registrierung durch den Nutzer selbst
Keine Elektrofachkraft erforderlich, Plug & Play






->Kauf des speziellen Plugin Power 2.0 Zubehörs erforderlich, inklusive Wieland-Energiesteckdose und speziellem Wieland-Anschlusskabel
->Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft
->MaStR-Registrierung durch den Nutzer selbst
->Vollständiger Netzanschlussprozess erforderlich, mit Unterstützung durch eine Elektrofachkraft
⚠️ Elektrofachkraft und Anmeldung erforderlich

Wenn der Kunde die Anlage ursprünglich mit Schuko-Anschluss im 800-W-Betrieb genutzt hat und später durch eine Elektrofachkraft auf Wieland oder einen festen Anschluss umgerüstet wird, um die 2.500-W-Ausgangsleistung zu aktivieren, müssen die entsprechenden Registrierungen anhand der neuen Anschlussart und Leistung erneut angepasst beziehungsweise durchgeführt werden.

Der 800-W-Betriebmodus eignet sich daher besonders für Nutzerinnen und Nutzer, die eine einfache Installation ohne Elektrofachkraft wünschen.

Der 2.500-W-Betriebmodus ist dagegen für Nutzerinnen und Nutzer interessant, die einen größeren Teil ihres Haushaltsstrombedarfs abdecken möchten. Dabei müssen jedoch Elektrofachkraft, Netzanschlussanmeldung und zusätzliche Installationskosten von Anfang an mit eingeplant werden.

Wie Sie das Upgrade auf 2.500 W reibungslos durchführen, erklären wir Schritt für Schritt in unserem separaten Artikel. Klicken Sie hier zum Nachlesen:

6.  Anforderungen an die Elektrofachkraft

Ob eine Elektrofachkraft erforderlich ist, hängt vor allem von der maximalen netzseitigen Leistung und der Anschlussart ab.

Keine Elektrofachkraft erforderlich bei vereinfachtem Betrieb bis 800 VA

In der Regel ist keine Elektrofachkraft erforderlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • die maximale netzseitige Scheinleistung des Wechselrichters beziehungsweise Systems beträgt SAmax ≤ 800 VA,
  • das System verfügt über eine entsprechende Dokumentation nach VDE-AR-N 4105:2026-03,
  • die 800-VA-Begrenzung ist über Typenschild, Zertifikat und Herstellerunterlagen nachvollziehbar,
  • der Nutzer verwendet die Anlage im vorgesehenen Plug-&-Play-Betrieb,
  • es sind keine Änderungen an der Elektroinstallation notwendig.
In diesem Fall kann der Nutzer die Anlage in der Regel selbst anschließen, sofern der Anschluss gemäß Herstellerangaben vorgesehen ist.
Wichtig: Auch wenn keine Elektrofachkraft vor Ort erforderlich ist, muss bei einem Balkonkraftwerk mit Speicher wie der Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro das Formular F.1.2 selbst beim Netzbetreiber eingereicht werden.

Elektrofachkraft erforderlich bei mehr als 800 VA oder Änderungen am Netzanschlusspunkt

Eine Elektrofachkraft ist in der Regel erforderlich, wenn:
  • die maximale netzseitige Scheinleistung SAmax > 800 VA beträgt,
  • die Anlage auf 1.500 W, 2.000 W oder 2.500 W betrieben werden soll,
  • eine Wieland-Energiesteckdose installiert werden muss,
  • Leitungen geändert oder neu verlegt werden,
  • der Verteilerkasten angepasst werden muss,
  • ein fester Anschluss vorgesehen ist,
  • ein neuer Stromkreis erforderlich ist,
  • eine offizielle Inbetriebnahme oder Abnahme für den Netzbetreiber notwendig ist.
In solchen Fällen muss die Installation beziehungsweise Umrüstung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft durchgeführt werden.

7.  Unterschiedliche Konfigurationen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Anforderungen für verschiedene PV- und Speicherlösungen zusammen.
Dieser Überblick bezieht sich auf Anlagen mit einer gesamten PV-Modulleistung von maximal 7 kWp. Anlagen über 7 kWp können zusätzliche Anforderungen wie iMSys oder Steuerbox auslösen und werden hier nicht behandelt.
Konfiguration Maximale netzseitige Leistung SAmax MaStR F.1.2 / Netzbetreiber Elektrofachkraft
Reines Balkonkraftwerk ohne Speicer ≤800 VA Ja Nein, wenn keine Einspeisevergütung beantragt wird Abhängig von der Anschlussart; wenn keine Änderung an der Elektroinstallation erforderlich ist, meist nicht
PV + Speicher / alleinstehender Speicher ≤800 VA Ja Ja, F.1.2 verwenden Abhängig von der Anschlussart; bei Plug & Play normalerweise nicht
Reine PV / PV + Speicher / Speicher >800 VA Ja F.1.2 nicht anwendbar, in der Regel vollständiger Netzanschlussprozess In der Regel erforderlich
Diese Übersicht zeigt:
  • Die zentrale Grenze für F.1.2 ist SAmax ≤ 800 VA.
  • Bei reiner PV ohne Speicher und ohne Einspeisevergütung genügt häufig MaStR.
  • Bei PV + Speicher ist zusätzlich F.1.2 relevant.
  • Bei mehr als 800 VA ist in der Regel ein vollständiger Prozess mit Elektrofachkraft erforderlich.

8.  Häufige Fragen

  1. Brauche ich bei einem integrierten Speicher mit 800 W Ausgangsleistung und maximal 2.000 Wp PV-Modulleistung das Formular F.1.2 einzureichen?
    Ja. Sobald ein Speicher integriert ist, gilt das System nach VDE-AR-N 4105:2026-03 als EZSE, also als DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheit. Daher muss F.1.2 beim Netzbetreiber eingereicht werden – auch bei maximal 800 VA.
  2. Kann die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro im 800-W-Modus vereinfacht registriert werden?
    Ja. Die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro wird ab Werk mit 800 W AC-Ausgangsleistung ausgeliefert und erfüllt damit die Voraussetzungen für den vereinfachten Betrieb als Balkonkraftwerk mit Speicher. Die Registrierung im MaStR ist direkt möglich.
  3. Kann ich die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro von 800 W auf 2.500 W umstellen?
    Ja, technisch ist das möglich. Der 2.500-W-Betrieb ist jedoch kein Plug-&-Play-Betrieb mehr. Er erfordert eine Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft und eine vollständige Anmeldung beim Netzbetreiber.

⚠️Hinweis

Die tatsächliche Umsetzung kann je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein. Die oben genannten Informationen dienen als allgemeine Orientierung.
Vor der Installation und Registrierung sollten Kundinnen und Kunden die Herstellerunterlagen, das Typenschild, die Zertifikate und die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers prüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine qualifizierte Elektrofachkraft oder den lokalen Netzbetreiber zu kontaktieren.

 

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