1. Welche Vorschriften gelten für Balkonkraftwerke bis 7 kWp? Einfach erklärt
1.1 Gesetze und Produktnomen für Balkonkraftwerk
1.2 Welche Neuerungen bringt die VDE-AR-N 4105:2026-03?
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PV-Anlage (≤800 VA, ≤2 kWp)
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PV-Anlage (≤800 VA, 2 kWp - 7kWp)
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PV-Anlage (>800 VA oder >7 kWp)
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Einordnung nach EEG
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Klassisches Balkonkraftwerk
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Kein Balkonkraftwerk
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Kein Balkonkraftwerk
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MaStR-Registrierung
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Ja
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Ja
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Ja
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Anmeldung beim Netzbetreiber
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Nein
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Ja, ab März 2026 vereinfachte Anmeldung mit Formular F 1.2 möglich
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Ja, vereinfachte Anmeldung mit Formular F 1.2 nicht möglich
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Smart Meter / iMSys
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Nicht obligatorisch
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Nicht obligatorisch
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Obligatorisch ( >7 kWp)
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2. Was bedeutet das für die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro?
Fall 1 – Als Steckersolargerät (≤800 VA Wechselrichter, PV-Module ≤2 kWp)
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Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: Vereinfachtes Verfahren, keine Netzbetreiber-Anmeldung nötig.
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Elektrofachkraft: Installation durch den Betreiber möglich, sofern keine Arbeiten an der festen Elektroinstallation erforderlich sind.
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Steckertyp: Schuko-Stecker (≤960 Wp) oder spezielle Energie-Steckdose ( >960 Wp).
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iMSys: Nicht erforderlich.
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Besonderheiten: Kann direkt vom Betreiber in Betrieb genommen werden; ideal für Balkone oder kleine Terrassen.
Fall 2 – Kleinsterzeugungsanlage (≤800 VA Wechselrichter, PV-Module >2 kWp bis <7 kWp)
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Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: MaStR-Registrierung erforderlich. Das Formular F1.2 kann für die vereinfachte technische Registrierung beim Netzbetreiber verwendet werden und kann vom Betreiber selbst unterschrieben und eingerichtet werden.
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Elektrofachkraft: Installation durch den Betreiber möglich, sofern keine Arbeiten an der festen Elektroinstallation erforderlich sind.
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Steckertyp: Spezielle Energie-Steckdose empfohlen.
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iMSys: Nicht erforderlich (≤7 kWp).
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Besonderheiten: Diese Konfiguration erlaubt die Nutzung größerer PV-Module, jedoch ist die technische Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend.
Fall 3 – Netzgekoppelte PV-Anlage (>800 VA Wechselrichter oder PV-Module >2 kWp)
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Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: Standardverfahren notwendig, Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend.
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Elektrofachkraft: Installation durch zugelassene Elektrofachkraft erforderlich.
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Steckertyp: Energiesteckdose (z. B. Wieland 20 A) oder – je nach Anlagenkonzept und Vorgaben des Netzbetreibers – Festanschluss.
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iMSys: Verpflichtend für PV-Anlagen mit einer Modulleistung >7 kWp.
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Besonderheiten: Volle Einhaltung aller VDE-AR-N 4105:2026-03 Vorschriften erforderlich; keine vereinfachte Anmeldung möglich.
Für die Einordnung einer PV-Anlage sind unterschiedliche Leistungsangaben relevant.
- PV-Eingangsleistung beschreibt, wie viel Solarleistung angeschlossen werden kann.
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Modulleistung (kWp) bezeichnet die installierte PV-Leistung.
- Wechselrichterleistung bestimmt die maximale Einspeiseleistung ins Netz und ist maßgeblich für viele Anschluss- und Registrierungsanforderungen.
- Speicherkapazität (kWh) hat in der Regel keinen Einfluss auf das Anmeldeverfahren.
- Elektrofachkraft: Ob eine Elektrofachkraft erforderlich ist, hängt in erster Linie von der Wechselrichterleistung und der Art des Netzanschlusses ab – nicht allein von der installierten PV-Modulleistung. Werden keine Änderungen an der festen Elektroinstallation vorgenommen und beträgt die Wechselrichterleistung höchstens 800 VA, ist eine Installation durch den Betreiber in der Regel möglich.
3. Was gilt für größere Systeme mit Power Dock?
4. FAQ
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Wann ist ein Elektriker erforderlich?
Sobald eine der folgenden Situationen eintritt, sollte die Installation von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder zumindest geprüft werden:
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Die Ausgangsleistung des Wechselrichters beträgt mehr als 800 VA
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Es handelt sich um eine feste Installation (z. B. Installation einer Wieland-Einspeisesteckdose, Änderungen an der Hausinstallation, Eingriffe in den Sicherungskasten/Verteilerschrank, Festanschluss)
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Welche Anmeldung ist erforderlich?
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≤800 VA / ≤2 kWp: Vereinfachte MaStR-Registrierung, keine Netzbetreiber-Meldung nötig.
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≤800 VA / 2–7 kWp: MaStR-Registrierung; Vereinfachtes F1.2-Formular für Netzbetreiber-Anmeldung möglich.
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>800 VA oder >7 kWp: Standard-Netzanschlussverfahren erforderlich.
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Brauche ich ein iMSys (Smart Meter)?
Nur verpflichtend für PV-Anlagen mit Modulleistung über 7 kWp.
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Welche Neuerungen gibt es durch VDE-AR-N 4105:2026-03?
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≤800 VA-Anlagen können F1.2 Formular für vereinfachte technische Anmeldung nutzen.
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Schuko-Anschluss ≤960 Wp, Spezialsteckdose ≤2 kWp jetzt klar definiert.
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≤7 kWp Anlagen benötigen kein iMSys.
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Was ist bei einer Netzeinspeisung von 2.500 W mit der Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro zu beachten?Für den Betrieb mit 2.500 W empfiehlt Anker grundsätzlich:
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Für das Gerät sollte ein eigener Stromkreis vorgesehen werden;
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Die Installation einer Wieland-20A-Einspeisesteckdose ist erforderlich
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Prüfung der gesamten Elektroinstallation durch eine Elektrofachkraft
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Erst nach vollständiger Installation sowie der Geräteregistrierung sollte die 2.500-W-Funktion in der App freigeschaltet werden


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