Kurzfazit: Was gilt für Balkonkraftwerk bis 7 kWp? Welche Änderungen bringt die VDE-AR-N 4105? Hier erfahren Sie die wichtigsten Gesetze und Regelungen dafür und wie die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro korrekt installiert wird.

1. Welche Vorschriften gelten für Balkonkraftwerke bis 7 kWp? Einfach erklärt

1.1 Gesetze und Produktnomen für Balkonkraftwerk

Regelung Funktion Wesentliche Bestimmungen
EEG / SolarPakett I Gesetzliche Rahmenbedingungen für steckerfertige PV-Anlage Bei einer max. Modulleistung von 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 VA gilt eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR);
Wird die 2 kWp-/800 VA-Grenze überschritten, gilt die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk und muss als reguläre PV-Anlage angemeldet und netzseitig geprüft werden.
DIN VDE V 0126-95 Technische Produktnorm für sichere steckerfertige PV-Anlage Bei Anschluss über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose beträgt die max. Modulleistung 960 W und die Wechselrichterleistung 800 VA;
Wird dieser Grenzwert überschritten, wird der Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose empfohlen.
VDE-AR-N 4105: 2026-03 Technische Anschlussregel für Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz. PV-Anlagen mit einer Modulleistung zwischen 2kWp und 7kWp müssen beim Netzbetreiber angemeldet und im MaStR registriert werden;
PV-Anlagen mit einer Modulleistung ≤ 7kWp ist ein relativ einfacher Netzanschlussprozess mit Formular F 1.2 möglich, welches vom Betreiber selbst ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden kann.

1.2 Welche Neuerungen bringt die VDE-AR-N 4105:2026-03?

Die VDE-AR-N 4105 legt die technischen Anschlussregeln für Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz fest. Mit der Neufassung von März 2026 wurden einige Anpassungen vorgenommen, die insbesondere für kleinere Anlagen und Steckersolargeräte relevant sind. Ziel ist es, den Netzanschluss zu vereinfachen und gleichzeitig die Netzsicherheit zu gewährleisten.

PV-Anlage (≤800 VA, ≤2 kWp)
PV-Anlage (≤800 VA, 2 kWp - 7kWp)
PV-Anlage (>800 VA oder >7 kWp)
Einordnung nach EEG
Klassisches Balkonkraftwerk
Kein Balkonkraftwerk
Kein Balkonkraftwerk
MaStR-Registrierung
Ja
Ja
Ja
Anmeldung beim Netzbetreiber
Nein

Ja, ab März 2026 vereinfachte Anmeldung mit Formular F 1.2 möglich
Ja, vereinfachte Anmeldung mit Formular F 1.2 nicht möglich
Smart Meter / iMSys
Nicht obligatorisch
Nicht obligatorisch
Obligatorisch ( >7 kWp)

2. Was bedeutet das für die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro?

Die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro bietet flexible Einsatzmöglichkeiten: Sie kann je nach Konfiguration mit einer Wechselrichterleistung von 600 W, 790 W, 800 W oder 2.500 W betrieben werden. Gleichzeitig verfügt das System über vier unabhängige MPPT-Eingänge mit jeweils bis zu 1.250 W PV-Eingangsleistung, sodass wodurch eine maximale PV-Eingangsleistung von insgesamt 5.000 W erreicht wird.
Je nach gewählter Wechselrichterleistung und installierter PV-Module gelten jedoch unterschiedliche Anforderungen an Anmeldung, Netzanschluss und Installation. Die folgenden drei Praxisbeispiele zeigen, welche Vorgaben jeweils zu beachten sind – von der Registrierung über den Steckertyp und dem intelligenten Messsystem (iMSys).

Fall 1 – Als Steckersolargerät (≤800 VA Wechselrichter, PV-Module ≤2 kWp)

Eine typische Konfiguration ist die Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro mit 800 W Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung (z.B. 4× 500 Wp). Diese Konfiguration gilt als Steckersolargerät gemäß EEG Solarpaket I.
  • Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: Vereinfachtes Verfahren, keine Netzbetreiber-Anmeldung nötig.
  • Elektrofachkraft: Installation durch den Betreiber möglich, sofern keine Arbeiten an der festen Elektroinstallation erforderlich sind.
  • Steckertyp: Schuko-Stecker (≤960 Wp) oder spezielle Energie-Steckdose ( >960 Wp).
  • iMSys: Nicht erforderlich.
  • Besonderheiten: Kann direkt vom Betreiber in Betrieb genommen werden; ideal für Balkone oder kleine Terrassen.

Fall 2 – Kleinsterzeugungsanlage (≤800 VA Wechselrichter, PV-Module >2 kWp bis <7 kWp)

Wenn die Wechselrichterleistung ≤800 VA bleibt, die Modulleistung jedoch 2–7 kWp beträgt (z.B. 8× 500 Wp), handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät, sondern um eine Kleinsterzeugungsanlage.
  • Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: MaStR-Registrierung erforderlich. Das Formular F1.2 kann für die vereinfachte technische Registrierung beim Netzbetreiber verwendet werden und kann vom Betreiber selbst unterschrieben und eingerichtet werden.
  • Elektrofachkraft: Installation durch den Betreiber möglich, sofern keine Arbeiten an der festen Elektroinstallation erforderlich sind.
  • Steckertyp: Spezielle Energie-Steckdose empfohlen.
  • iMSys: Nicht erforderlich (≤7 kWp).
  • Besonderheiten: Diese Konfiguration erlaubt die Nutzung größerer PV-Module, jedoch ist die technische Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend.

Fall 3 – Netzgekoppelte PV-Anlage (>800 VA Wechselrichter oder PV-Module >2 kWp)

Für Konfigurationen mit einer Wechselrichterleistung >800 VA (z. B. 2,500 W) und einer Modulleistung >2 kWp (z.B. 12× 500 Wp) gelten die Standardregeln für netzgekoppelte PV-Anlagen.
  • Netzbetreiber-Anmeldung / MaStR: Standardverfahren notwendig, Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend.
  • Elektrofachkraft: Installation durch zugelassene Elektrofachkraft erforderlich.
  • Steckertyp: Energiesteckdose (z. B. Wieland 20 A) oder – je nach Anlagenkonzept und Vorgaben des Netzbetreibers – Festanschluss.
  • iMSys: Verpflichtend für PV-Anlagen mit einer Modulleistung >7 kWp.
  • Besonderheiten: Volle Einhaltung aller VDE-AR-N 4105:2026-03 Vorschriften erforderlich; keine vereinfachte Anmeldung möglich.
💡Gut zu wissen

Für die Einordnung einer PV-Anlage sind unterschiedliche Leistungsangaben relevant.

  • PV-Eingangsleistung beschreibt, wie viel Solarleistung angeschlossen werden kann. 
  • Modulleistung (kWp) bezeichnet die installierte PV-Leistung. 
  • Wechselrichterleistung bestimmt die maximale Einspeiseleistung ins Netz und ist maßgeblich für viele Anschluss- und Registrierungsanforderungen. 
  • Speicherkapazität (kWh) hat in der Regel keinen Einfluss auf das Anmeldeverfahren.
  • Elektrofachkraft: Ob eine Elektrofachkraft erforderlich ist, hängt in erster Linie von der Wechselrichterleistung und der Art des Netzanschlusses ab – nicht allein von der installierten PV-Modulleistung. Werden keine Änderungen an der festen Elektroinstallation vorgenommen und beträgt die Wechselrichterleistung höchstens 800 VA, ist eine Installation durch den Betreiber in der Regel möglich.

3. Was gilt für größere Systeme mit Power Dock?

Werden mehrere Anker SOLIX 4 Pro über das Power Dock zu einem zentralen Speichersystem kombiniert oder wird die Anlage mit einer Wechselrichterleistung von mehr als 800 VA betrieben, gelten in der Regel nicht mehr die Vereinfachungen für Steckersolargeräte. Netzanschluss, Inbetriebnahme und Registrierung müssen mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt und durch eine Elektrofachkraft umgesetzt werden. Die Anforderungen an Messkonzept und intelligentes Messsystem richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

4. FAQ

  1. Wann ist ein Elektriker erforderlich? 

Sobald eine der folgenden Situationen eintritt, sollte die Installation von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder zumindest geprüft werden:

  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters beträgt mehr als 800 VA
  • Es handelt sich um eine feste Installation (z. B. Installation einer Wieland-Einspeisesteckdose, Änderungen an der Hausinstallation, Eingriffe in den Sicherungskasten/Verteilerschrank, Festanschluss)
  1. Welche Anmeldung ist erforderlich?
  • ≤800 VA / ≤2 kWp: Vereinfachte MaStR-Registrierung, keine Netzbetreiber-Meldung nötig.
  • ≤800 VA / 2–7 kWp: MaStR-Registrierung; Vereinfachtes F1.2-Formular für Netzbetreiber-Anmeldung möglich.
  • >800 VA oder >7 kWp: Standard-Netzanschlussverfahren erforderlich.
  1. Brauche ich ein iMSys (Smart Meter)? 

    Nur verpflichtend für PV-Anlagen mit Modulleistung über 7 kWp.

  2. Welche Neuerungen gibt es durch VDE-AR-N 4105:2026-03?
  • ≤800 VA-Anlagen können F1.2 Formular für vereinfachte technische Anmeldung nutzen.
  • Schuko-Anschluss ≤960 Wp, Spezialsteckdose ≤2 kWp jetzt klar definiert.
  • ≤7 kWp Anlagen benötigen kein iMSys.
  1. Was ist bei einer Netzeinspeisung von 2.500 W mit der Anker SOLIX Solarbank 4 E5000 Pro zu beachten?
      
    Für den Betrieb mit 2.500 W empfiehlt Anker grundsätzlich:
  • Für das Gerät sollte ein eigener Stromkreis vorgesehen werden;
  • Die Installation einer Wieland-20A-Einspeisesteckdose ist erforderlich
  • Prüfung der gesamten Elektroinstallation durch eine Elektrofachkraft
  • Erst nach vollständiger Installation sowie der Geräteregistrierung sollte die 2.500-W-Funktion in der App freigeschaltet werden
*Diese Empfehlungen dienen der elektrischen Sicherheit und ersetzen nicht die jeweils geltenden gesetzlichen oder technischen Anschlussvorschriften.

 

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