Das Wichtigste in Kürze
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Die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt für Überschusseinspeisung bei ca. 8 Cent pro kWh.
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Sie müssen Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren und dort explizit die „EEG-Vergütung“ auswählen . Anschließend müssen Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren und Ihre Bankdaten übermitteln.
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Der Aufwand lohnt sich für Standard-Balkonkraftwerke (800 Watt) finanziell meist nicht. Der Jahresgewinn durch die Vergütung liegt oft nur bei 10–20 €.
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Echte Gewinne erzielen Sie nur durch Vermeidung der Einspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen ca. 35 Cent – das ist viermal lukrativer als die Vergütung.
Warum die Einspeisevergütung oft ein Missverständnis ist
Wie funktioniert die Einspeisung?
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Der Fluss: Solarmodule erzeugen Gleichstrom -> Wechselrichter wandelt in Wechselstrom (230V) -> Strom fließt in Ihr Hausnetz.
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Die Weiche: Zuerst verbrauchen Ihre Geräte (Kühlschrank, Router) diesen Strom. Nur was übrig bleibt, fließt physikalisch ins öffentliche Netz zurück. Genau für diesen „Abfall“ erhalten Sie die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung vs. Verzicht: Die Entscheidungshilfe
| Merkmal | Option A: Mit Einspeisevergütung | Option B: Verzicht (Unentgeltliche Abnahme) |
|---|---|---|
| Finanzieller Vorteil | + 10 bis 40 € pro Jahr (je nach Überschuss) | 0 € |
| Bürokratie | Hoch (Steuer-ID, Bankdaten) | Niedrig (Nur MaStR-Anmeldung) |
| Zählerwechsel | Zwingend (Zweirichtungszähler) | Flexibel (Rückwärtslauf oft geduldet) |
| Fazit | Lohnt sich für Idealisten & große Anlagen | Die beste Wahl für Mieter & Pragmatiker |
So beantragen Sie die Einspeisevergütung
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Netzbetreiber informieren (vor Installation):
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Stellen Sie über ein Formulareinen Antrag auf Netzanschluss bei Ihrem lokalen Netzbetreiber.
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Ihr Installateur übernimmt dies oft. Der Netzbetreiber prüft und genehmigt den Anschluss.
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Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren:
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Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur im MaStR anmelden.
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Sie erhalten einen Bestätigungsnachweis mit Anlagennummer.
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Inbetriebnahmeprotokoll erstellen lassen:
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Nach der Montage erstellt der Elektriker ein Inbetriebnahmeprotokoll.
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Unterlagen an den Netzbetreiber senden:
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Reichen Sie das MaStR-Bestätigungsschreiben und das Inbetriebnahmeprotokoll beim Netzbetreiber ein (meist online über dessen Kundenportal).
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Einspeisevertrag abschließen:
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Der Netzbetreiber erstellt daraufhin einen Einspeisevertrag, der die Vergütung regelt (monatliche Abschläge und Jahresabrechnung).
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Die wahre Goldgrube: Optimierung durch Eigenverbrauch
| Szenario | Eigenverbrauch (Quote) | Ersparnis (35 Ct/kWh) | Einnahmen (8 Ct/kWh) | Gesamtertrag |
|---|---|---|---|---|
| Geringer Verbrauch | 30 % (240 kWh) | 84,00 € | 44,80 € | 128,80 € |
| Hoher Verbrauch | 60 % (480 kWh) | 168,00 € | 25,60 € | 193,60 € |
| Mit Speicher | 85 % (680 kWh) | 238,00 € | 9,60 € | 247,60 € |
Möglichkeiten zur Steigerung der Gesamtrendite
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Lastmanagement: Programmieren Sie Geschirrspüler und Waschmaschine auf 12:00 Uhr mittags.
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Technologie: Investieren Sie in Balkonkraftwerke mit Speicher. Diese fangen die wertvolle Mittagsenergie auf, die Sie sonst für 8 Cent "verschleudern" würden, und stellen sie Ihnen abends zur Verfügung.

Fazit
Stromertrag × Strompreis = jährliche Ersparnis in €
Anschaffungskosten / jährliche Ersparnis = Amortisationszeit in Jahren
Häufige Fragen (FAQ)
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Muss ich die Einnahmen versteuern? Nein, für kleine Anlagen (Liebhaberei, < 30 kWp) fällt in der Regel keine Einkommensteuer an, und dank Kleinunternehmerregelung auch keine Umsatzsteuer.
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Was passiert, wenn ich die Vergütung nicht beantrage? Dann fließt der Strom physikalisch trotzdem ins Netz, aber der Netzbetreiber zahlt Ihnen nichts. Das nennt man „unentgeltliche Abnahme“. Sie sparen sich dafür den Verwaltungsaufwand.
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Kann ich die Vergütung nachträglich beantragen? Ja, eine Änderung im Marktstammdatenregister ist möglich, gilt aber meist nicht rückwirkend für bereits eingespeisten Strom.



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